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Außergerichtliche Einigung

VergleichDie erste Maßnahme zur Schuldenbefreiung ist mit geringem Aufwand verbunden: Als Basis für das Erstgespräch in der Schuldnerberatung reicht es zunächst aus, ein Liste mit allen Gläubigern und deren Anschriften zu verfassen. Hierfür ist es wichtig, alle Gläubiger komplett zu erfassen, nur so hat ein erstellter Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg.

Nach Erstellung der Gläubiger-Liste werden alle Gläubiger aufgefordert, eine genaue und um alle Kosten aktualisierte Aufstellung über die jeweiligen Forderungen mitzuteilen (dazu sind diese verpflichtet und es entstehen keine Kosten für den Schuldner).

Hat man eine genaue Übersicht über alle Forderungen der Gläubiger (liegt in der Regel spätestens nach zwei Wochen vor) wird ein Plan zur Schuldenregulierung erstellt, wobei hier auf das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen sowie laufende Lebenshaltungskosten Rücksicht genommen wird. Mit einem Regulierungsplan bekommt man eine gute Übersicht über den Schuldenstand und in welchen Zeiträumen Raten fällig werden sowie wann Schulden vollständig getilgt sind.

Die einzelnen Forderungen der Gläubiger werden meist über mehrere Jahre in Raten aufgeteilt, die auf die individuelle Situation des Schuldners angepasst sind. Die Ratenhöhe richtet sich hier nach der jeweiligen Höhe der Forderungen.

In den meisten Fällen akzeptieren die Gläubiger den vorgeschlagenen Regulierungsplan und es kommt zu einer außergerichtlichen Einigung – weitere Mahnkosten und Verzugszinsen können so vermieden werden.

Warten Sie also nicht zu langen und stecken den Kopf angesichts unbezahlter Rechnungen und Mahnbescheide nicht in den Sand! Suchen Sie schnellstmöglich eine professionelle Schuldnerberatung auf. Auch bei schwierigeren Schuldenkonstellationen finden wir bestimmt einen zielführenden Weg aus der Schuldenfalle.