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Verbraucherinsolvenz

schuldenfalleIn Deutschland ist jede natürliche Person im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit berechtigt, Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) anzumelden. Auf der einen Seite können Sie – bei einer Verschuldung als Privatperson – eine Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz beantragen.

Für Unternehmen, Selbständige oder ehemals Selbständige wird das „Regelinsolvenzverfahren“ angewandt, wenn

 

  • Sie auf selbstständiger Basis arbeiten bzw. in früherer Zeit selbstständig waren
  • Sie mehr als 19 Gläubiger haben
  • Sie Schulden aus Sozialabgaben haben, die nicht abgeführt wurden

 

Trift einer dieser Voraussetzungen auf Ihre Situation zu, können wir Ihnen kompetent helfen und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen sowohl bei der Verbraucherinsolvenz als auch bei der Regelinsolvenz. Bitte beachten Sie, dass Sie in keinem Fall allein eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) beantragen sollten! Gerade bei einer Privatinsolvenz ist eine vorherige rechtliche und qualifizierte Beratung unbedingt erforderlich um Fehler und spätere Nachteile vermeiden zu können. Als Privatperson bzw. Verbraucher ist zudem eine vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung notwendig, die nur von einem Steuerberater, einem Anwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung ausgestellt werden kann. Wenn diese obligatorische Bescheinigung dem Antrag auf Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz nicht beigefügt wird, hat der Insolvenzantrag beim Gericht keinen Erfolg und wird abgewiesen.

Ein Insolvenzverfahren durchläuft vier Phasen:

  1. Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

  2. Das sog. „Schuldenbereinigungsverfahren“ (das gerichtliche Planverfahren).

  3. Erst darauf folgt die Phase des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

  4. Die sog. „Wohlverhaltensperiode“ oder „Wohlverhaltensphase“. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen. Dauer: 3 Jahre bei Einreichung des Insolvenzantrags in der Zeit zwischen 01.10.2020 und 30.06.2025.