In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, mit seinen Gläubigern einen (außergerichtlichen) Vergleich zu erzielen. Hierauf weist die Gesetzgebung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren ausdrücklich hin.
Durch einen Vergleich ergeben sich viele Vorteile und man erspart sich das komplizierte und zeitaufwändige Insolvenzverfahren:
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Die Schuldbefreiung erfolgt deutlich schneller, manchmal sogar sofort
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Einträge in bekannten Schuldner-Registern wie der Schufa, Creditreform (Wirtschaftsauskunftsinformationen) oder der Gerichte können entweder sofort oder deutlich schneller gelöscht werden
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Kontopfändungen oder Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung können entgegengewirkt werden
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Schulden, die nicht von der gesetzlichen Restschuldbefreiung aufgehoben werden können wie Bußgelder oder Geldstrafen, können so reguliert werden
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Gerichtskosten werden eingespart
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Den Gläubigern gewährte Sicherheiten können freigegeben werden
Meist verzichten die Gläubiger bei einem Vergleich auf Teilforderungen und die Schuldner erhalten die Möglichkeit ihre Schulden in Raten abzuzahlen bzw. durch einmalige Zahlungen zu begleichen. Bei Verhandlungen über einen Vergleich empfiehlt es sich unbedingt, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine professionelle Schuldnerberatung begleitend hinzuzuziehen. Einem Laien fehlt hier die notwendige Erfahrung und es können signifikante Nachteile entstehen.