Vergleich

Business handshakeIn den meisten Fällen ist es empfehlenswert, mit seinen Gläubigern einen (außergerichtlichen) Vergleich zu erzielen. Hierauf weist die Gesetzgebung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren ausdrücklich hin.

Durch einen Vergleich ergeben sich viele Vorteile und man erspart sich das komplizierte und zeitaufwändige Insolvenzverfahren:

 

  • Die Schuldbefreiung erfolgt deutlich schneller, manchmal sogar sofort
  • Einträge in bekannten Schuldner-Registern wie der Schufa, Creditreform (Wirtschaftsauskunftsinformationen) oder der Gerichte können entweder sofort oder deutlich schneller gelöscht werden
  • Kontopfändungen oder Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung können entgegengewirkt werden
  • Schulden, die nicht von der gesetzlichen Restschuldbefreiung aufgehoben werden können wie Bußgelder oder Geldstrafen, können so reguliert werden
  • Gerichtskosten werden eingespart
  • Den Gläubigern gewährte Sicherheiten können freigegeben werden

 

Meist verzichten die Gläubiger bei einem Vergleich auf Teilforderungen und die Schuldner erhalten die Möglichkeit ihre Schulden in Raten abzuzahlen bzw. durch einmalige Zahlungen zu begleichen. Bei Verhandlungen über einen Vergleich empfiehlt es sich unbedingt, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine professionelle Schuldnerberatung begleitend hinzuzuziehen. Einem Laien fehlt hier die notwendige Erfahrung und es können signifikante Nachteile entstehen.

Wir als erfahrene Schuldnerberatung unterstützen Sie in solchen Fällen kompetent und zielorientiert. Begleitend helfen wir Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung bei Verhandlungen zu einem Vergleich, um bestmögliche Konditionen für Sie zu erwirken.

Außergerichtliche Einigung

Die erste Maßnahme zur Schuldenbefreiung ist mit geringem Aufwand verbunden: Als Basis für das Erstgespräch in der Schuldnerberatung reicht es zunächst aus, ein Liste mit allen Gläubigern und deren Anschriften zu verfassen. Hierfür ist es wichtig, alle Gläubiger komplett zu erfassen, nur so hat ein erstellter Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg. Nach Erstellung der Gläubiger-Liste werden …

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Gerichtliche Einigung

Kann eine außergerichtliche Einigung nicht sofort erzielt werden, versuchen die Gerichte im ersten Schritt nochmals die Gläubiger zur Zustimmung des erstellten Plans zur Schuldenregulierung zu bewegen, wenn sie davon überzeugt sind, dass eine Einigung realisierbar ist. Schlägt auch dieser Weg der gerichtlichen Intervention zur Einigung fehl, wird vom Gericht das Insolvenzverfahren eingeleitet. Erklären sich die …

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